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   BVerwG, 05.03.1986 - 1 B 38.86   

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BVerwG, 05.03.1986 - 1 B 38.86 (https://dejure.org/1986,6974)
BVerwG, Entscheidung vom 05.03.1986 - 1 B 38.86 (https://dejure.org/1986,6974)
BVerwG, Entscheidung vom 05. März 1986 - 1 B 38.86 (https://dejure.org/1986,6974)
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Wird zitiert von ... (5)

  • BVerwG, 04.03.1993 - 1 B 31.93

    Unterstellung einer Lebensgemeinschaft bei Adoption eines volljährigen Ausländers

    Es ist in der Rechtsprechung geklärt, daß auch die Adoptivfamilie unter den Anwendungsbereich des Art. 6 GG fällt und daher besonderen Schutz und Förderung der staatlichen Ordnung genießt (BVerfGE 80, 81 [BVerfG 18.04.1989 - 2 BvR 1169/84]; BVerfG, Beschlüsse vom 14. Dezember 1989 - 2 BvR 377/88 - InfAuslR 1990, 74 und vom 24. Januar 1990 - 2 BvR 1096/89 - BVerwGE 69, 359 [BVerwG 10.07.1984 - 1 C 52/81]; Beschlüsse vom 5. März 1986 - BVerwG 1 B 38.86 -, vom 29. Mai 1986 - BVerwG 1 B 20.86 - und vom 23. April 1992 - BVerwG 1 B 60.92 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 73, 77 und 113 sowie vom 18. Mai 1989 - BVerwG 1 B 60.89 -).
  • BVerwG, 18.05.1989 - 1 B 60.89

    Bewilligung eines dauernden Aufenthaltsrechts für erwachsene Ausländer bei ihren

    Diese Frage ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bereits geklärt (BVerwGE 69, 359 [BVerwG 10.07.1984 - 1 C 52/81]; Beschluß vom 5. März 1986 - BVerwG 1 B 38.86 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 73).
  • BVerwG, 07.07.1987 - 1 B 73.87

    Anspruch eines Ausländers auf dauernden Aufenthalt bei deutschen Adoptiveltern -

    Demgemäß begründet Art. 6 Abs. 1 GG regelmäßig auch dann keinen Anspruch auf einen Daueraufenthalt, wenn ein "echtes" Familienband begründet worden ist (vgl. auch Beschluß vom 5. März 1986 - BVerwG 1 B 38.86 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 73).
  • BVerwG, 02.03.1987 - 1 B 18.87

    Adoption eines erwachsenen Ausländers durch einen deutschen Staatsangehörigen -

    Das Oberverwaltungsgericht hat entgegen dem Beschwerdevorbringen nicht verkannt, daß nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. auch Beschluß vom 5. März 1986 - BVerwG 1 B 38.86 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 73) ein Angewiesensein auf die familiäre Lebenshilfe nicht lediglich in den Fällen der Pflegebedürftigkeit gegeben sein kann.
  • BVerwG, 25.07.1988 - 1 A 57.88

    Adoption eines erwachsenen Ausländers seitens eines deutschen Staatsangehörigen -

    Maßgebend ist danach regelmäßig, ob die deutschen Adoptiveltern oder das ausländische Adoptivkind in einer die Anwesenheit des Ausländers erfordernden Weise auf die familiäre Lebenshilfe des anderen Teils angewiesen sind, z.B. in Fällen der Pflegebedürftigkeit (vgl. auch Beschlüsse vom 5. März 1986 - BVerwG 1 B 38.86 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 73; vom 7. Juli 1987 - BVerwG 1 B 73.87 -).
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